Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vermietung von Zelten und mobilen Unterkünften

§ 1 - Unternehmen

mein-zelt-steht-schon
Enrico Vlach & Nico Seifert Festivalservice GbR
Arthur-Hoffmann-Str. 62
04107 Leipzig
Deutschland

Vertretungsberechtigte Gesellschafter: Enrico Vlach, Nico Seifert

Telefon: +49 (0)341-69940034
Mobil: +49 (0)162-6408026

info@mein-zelt-steht-schon.de

§ 2 - Zustandekommen des Vertrags

2.1 Im Folgenden werden die Enrico Vlach & Nico Seifert Festivalservice GbR als Vermieter und deren Kunden als Mieter bezeichnet. Beim Kauf von Campingzubehör über den open-air-ware-Bereich des Onlineshops haben zudem die AGB von open-air-ware Gültigkeit, welche im benannten Onlineshop einzusehen sind.

2.2 Mit der Buchung bietet der Mieter dem Vermieter den Mietvertragsabschluss verbindlich an. Die Buchung erfolgt grundsätzlich über das Onlineshopsystem des Vermieters. Sollte der Shop offline sein, ist eine Buchung per E-Mail zulässig. Mietern ohne Zugang zur Onlinebestellung bzw. ohne eigene Mailadresse steht die Bestellung auf dem telefonischen Weg und per Post frei.

2.3 Bei Großbestellungen werden separate Verträge geschlossen, deren Regelungen über die AGB hinausgehen gehen bzw. sich von diesen unterscheiden können.

2.4 Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen.

2.5 Bei Gruppenbuchungen durch eine Person handelt und haftet der Anmeldende als Vertreter der übrigen Teilnehmer.

2.6 Nach der Buchung erhält der Mieter vom Vermieter per E-Mail oder ggf. per Post eine Buchungsbestätigung mit der Zahlungsaufforderung. Dadurch gilt der gegenseitige Vertrag als geschlossen. Der ausgewiesene Gesamtbetrag ist durch den Mieter auf eines der Konten des Vermieters einzuzahlen. Der Betrag muss ohne Abzüge 7 Kalendertage nach dem Zugang der Zahlungsaufforderung eingegangen sein, spätestens jedoch 3 Kalendertage vor Beginn des gewünschten Mietzeitraums.

2.7 Wenn der Eingang des Gesamtbetrags auf dem Konto des Vermieters verzeichnet ist, wird innerhalb von 2 Wochen eine weitere E-Mail-Bestätigung an den Mieter gesandt. Bei durch den Mieter zu verantwortenden Verzögerungen über die Zahlungsfrist hinaus wird der Vertrag vermieterseitig als nicht geschlossen betrachtet und die Bestellung hinfällig.

2.8 Zusätzlich zu diesen AGB gelten im gegebenen Fall die Bedingungen der Festivalveranstalter.

§ 3 - Stornierung/Rücktritt vom Vertrag

3.1 Stornierungen sind grundsätzlich jederzeit möglich.

3.2 Bei Stornierungen bis 15 Kalendertage vor dem gewünschten Mietzeitraum erfolgt eine Rückerstattung zu 100 % des in Rechnung gestellten Betrags, falls dieser bereits auf dem Vermieterkonto eingegangen sein sollte.

3.3 Erfolgt eine Stornierung 14 Kalendertage oder weniger vor Beginn des gewünschten Zeitraums, gelten folgende Bedingungen: 14 bis 8 Kalendertage vor gebuchtem Zeitraum - Erhebung einer Stornogebühr in Höhe von 40 % des Materialmietpreises; 7 bis 4 Kalendertage vor gebuchtem Zeitraum - Erhebung einer Stornogebühr in Höhe von 80 % des Materialmietpreises; 3 bis 1 Kalendertage vor bzw. innerhalb des Buchungszeitraums - Erhebung einer Stornogebühr in Höhe von 100 % des Materialmietpreises. Die Differenz zwischen Mietpreis und Stornogebühr wird dem Mieter zurückerstattet. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist

3.4 Witterungsgründe rechtfertigen ausdrücklich keinen kostenlosen Rücktritt des Mieters, wenn die Buchung weniger als 15 Kalendertage vor dem gewünschten Zeitraum storniert wird.

3.5 Der Vermieter behält sich das Recht auf eine Absage bis 14 Kalendertage vor Beginn des Mietzeitraums vor, wenn weniger als 4 Buchungen pro Festival eingegangen sind. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückerstattet.

3.6 Im Fall einer Veranstaltungsabsage durch Behörden oder den Veranstalter nach erbrachter Aufbauleistung des Vermieters, aber vor Übernahme der Mietgegenstände durch den Mieter, werden diesem 50 % des Mietbetrags zurückerstattet. Bei einer Absage nach dem Einzug des Mieters erfolgt keine Rückerstattung des Mietbetrags.

3.7 Wird ein Zeltvermietungsangebot in Verbindung mit Festivaltickets geordert und werden nach der Zustellung der Festivaltickets die Zelte storniert, so wird pro Bestellvorgang eine Bearbeitungsgebühr fällig, deren Höhe im Onlineshop angegeben wird. Diese wird bei der Rücküberweisung des Mietbetrags an den Mieter einbehalten.

§ 4 - Rabatte

Rabattaktionen und deren Wirksamkeit werden im gegebenen Fall auf der Internetseite des Vermieters oder per Newsletter angekündigt.

§ 5 - Bezahlung

Der in der Zahlungsaufforderung ausgezeichnete Betrag ist fristgerecht und ohne Abzüge in Euro per Vorkasse auf folgendes Konto des Vermieters zu überweisen:

Die Bezahlung per PayPal ist ebenso möglich; das betreffende Konto des Vermieters wird unter der in § 1 genannten E-Mail-Adresse geführt.

§ 6 - Leistungen

6.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen und die Preisangaben entsprechen den Angeboten der Internetpräsenz des Vermieters und u.U. zusätzlichen Angaben in der Buchungsbetätigung. Preisirrtümer sind dem Vermieter vorbehalten. Die Buchung von Campingzubehör ist nur möglich, wenn auch Zelte zur selben Veranstaltung gemietet werden.

6.2 Die Erhebung von Camping- oder Parkgebühren stellt keine Leistung des Vermieters dar. Diese sind im gegebenen Fall vom Mieter an den Festivalveranstalter zu leisten.

6.3 Weitergehende Leistungen sind vertraglich in schriftlicher Form zu regeln, andernfalls gelten diese als nicht vereinbart.

6.4 Durch eine vorzeitige Abreise besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung der Miete.

6.5 Reservierungen von Flächen für die Möglichkeit, das Fahrzeug neben dem Zelt abzustellen, sind ausschließlich informativer Natur und werden nur zum Zweck der Flächenplanung und Anmeldung beim Veranstalter verwendet. Aus dieser Information entsteht kein beanstandbarer Anspruch auf einen Fahrzeugstellplatz für den Mieter. Je Mietzelt besteht im Regelfall Anspruch auf maximal einen Fahrzeugstellplatz.

§ 7 - Mietgegenstände/Haftung

7.1 Alle Mietgegenstände bleiben Eigentum des Vermieters. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände ordnungsgemäß zu behandeln. In allen Zelten gilt Rauchverbot. Jede Veränderung an den Mietobjekten ist dem Mieter untersagt; ebenso ist es dem Mieter verboten, den Standort des Zelts eigenmächtig zu verlagern. Die entsprechenden Kosten zur Wiederherstellung des Ursprungszustands gehen zu Lasten des Mieters.

7.2 Der Mieter übernimmt die Haftung für die Mietgegenstände mit der Übergabe durch den Vermieter an ihn. Der Mieter haftet für jegliche Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung, brennende oder heiße Gegenstände im Zelt, grobe Verschmutzung u.ä. entstehen. Ausgeschlossen von dieser Haftung sind witterungstypische Verschmutzungen und Schäden (z.B. durch Gewitter oder Hagel). Die Haftung des Mieters bei durch ihn selbst oder den jeweiligen Mitnutzern zu verantwortendem Materi-alschaden oder -verlust besteht in Höhe des Neuwertes des Materials. Der Vermieter kann in solchen Fällen in schriftlicher Form Schadensersatz vom Mieter einfordern.

7.3 Die Mietgegenstände sind vor der Übernahme durch den Mieter zu prüfen. Wenn keine Prüfung durch den Mieter erfolgt, erkennt er die Prüfung durch den Vermieter an.

7.4 Der Vermieter haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung vom Vermieter, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt, ebenso besteht keine Haftung bei Festivalabsagen durch den Veranstalter.

7.5 Der Vermieter haftet ausdrücklich nicht für den Verlust oder die Beschädigung von in den Mietobjekten gelagerten persönlichen Gegenständen des Mieters.

7.6 Die Materialrückgabe hat durch den Mieter persönlich zu erfolgen. Erfolgt bei stark verschmutzten Innenzelten keine Reinigung durch den Mieter, können die Reinigungskosten dem Mieter in Rechnung gestellt werden.

§ 8 - Optionaler Ticketkauf

Die Bestellung von Festivaltickets ist nur in Verbindung mit einer gleichzeitigen Buchung des Vermietungsservice von mein-zelt-steht-schon möglich. Die im Onlineshop dargestellten Preise der Ticketangebote sind Endpreise für eine Person und beinhalten den Preis für das Festivalticket, die gesetzliche MwSt und die Vorverkaufsgebühr; Versand- und Bearbeitungskosten sind inklusive. Der Versand der Tickets erfolgt nach Geldeingang auf das Vermieterkonto als versicherte Postsendung. Eine Rücknahme von Tickets nach dem Versand ist nicht möglich.

§ 9 - Datenschutz

Der Vermieter behandelt Informationen und Personendaten des Mieters mit größter Sorgfalt und Vertraulichkeit, verwendet diese Daten nur zum Zwecke der Erfüllung seiner Dienstleistung und macht sie Dritten in keiner Art und Form, weder ganz noch auszugsweise, zugänglich. Der Vermieter auferlegt seinen Mitarbeitern, Beauftragten oder Unterauftragnehmern durch Weisung die Pflichten in Bezug auf Vertraulichkeit und Datenschutz und steht für deren Erfüllung ein.

§ 10 - Unwirksamkeit von Bestimmungen

10.1 Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

10.2 Der Vermieter behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Diese Änderung wird auf der Internetseite bekanntgemacht. Widerspricht ein Mieter der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von vier Wochen nach Änderung, gelten die geänderten AGB als angenommen.

Stand: Stand: 27.September 2023

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